pax brüning architekten

Kirchenkreisamt Wunstorf
Erweiterung auf dem Stiftshügel
(Wettbewerb | 1. Rang)

Standort:
Wunstorf, Niedersachsen
Bauherr:
Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf
Fertigstellung:
2010
Leistungsphasen:
1-9
Verfahrensart:
Mehrfachbeauftragung | 1. Rang
Auszeichnung:
2012 BDA-Preis Niedersachsen | engere Wahl
Fotos:
Christoph Naumann, Hannover

Der Neubau auf dem Stiftshügel stellt in Folge der Bundesstraßentrasse einen ebenso späten wie folgerichtigen Stadtbaustein dar. Im Nahbereich der Bebauung des Stiftshügels wird der räumliche Zusammenhang gestärkt, die maßvolle Höhenentwicklung des Baukörpers hingegen stellt keine Barriere im übergeordneten Stadtraum mit den Silhouetten von Stifts- und Stadtkirche dar.

Der Erweiterungsbau wird als scheinbar freistehendes Gebäude mit dem historischen ‚Haus-am-Stift’ nur über eine weite Glasfuge verbunden. Der Neubau wird aus der Terrassierung des topografisch bedingten Straßeneinschnittes heraus entwickelt, sowohl in der horizontalen ‚Schichtung’, mit dem Spiel zwischen offenen und geschlossenen Wandflächen, als auch in der Materialität des grau-beigen Steines. – Die Grundrissaufteilung ist ohne tragende Innenwände ‚frei’, die Innenwände werden sämtlich in kostengünstigem Trockenbau vorgeschlagen.

Die Organisation der Grundrisse berücksichtigt mit großzügigen Fassadenöffnungen auf der Ostseite die lärmempfindlichen Räume, auf der lärmintensiven Westseite mit reduzierten Wandöffnungen überwiegend die lärmunempfindlicheren Funktionsbereiche. – Die Versammlungsräume Besprechung und Sozialraum werden mit Blick in den nördlich angrenzenden Naturraum mit großen Glas-Erkern als ‚Kopfende’ ausgebildet.

Die Höhenlage des Erdgeschosses mit +0,50 m stellt nicht nur eine angemessene Raumhöhe sicher, sondern gewährleistet zudem die ungestörte Arbeitssituation in den Büros im Erdgeschoss gegenüber der Zufahrt und dem Gebäudeeingang. Die Verbindung mit dem Bestandsgebäude erfolgt behutsam und stufenlos im Erd- und Obergeschoss. Die Grundrissorganisation des Bestandsgebäudes wird dadurch kaum beeinträchtigt, lediglich im Gesamtzusammenhang des Raumprogramms erfolgt die Zuweisung einiger Räume neu.

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