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Standort:
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Hannover, Niedersachsen
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Bauherr:
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Landeshauptstadt Hannover, Gebäudemanagement OE 19.13
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Leistungsphasen:
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2 - 5
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Da im Neuen Rathaus die bisherige Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern für die Mitarbeiter im Sockelgeschoss künftig entfällt, das Fahrrad als Mobilitätszweig jedoch gestärkt werden soll, ist vorgesehen eine neue Fahrradabstellanlage mit 99 Stellplätzen im Osthof zu errichten. Die Zugangskontrolle/-beschränkung in beiden Höfen erfolgt zukünftig über neu einzubauenden Gittertore.
Sicherung der Innenhöfe
Planung: 2020 – 2021
Die Sicherung der Innenhöfe soll die Möglichkeit bieten auch tagsüber bei Bedarf unbefugtes Betreten zu verhindern. Sie wird im Bereich der Durchfahrten hofseitig, angelehnt an die bauzeitlichen Spuren, in Form von 2-flügeligen, transparenten Stahlgittertoren (mit elektrischem Antrieb) geplant.
Die zeitgemäße Gestaltung der bogenfüllenden Stahlgittertore soll Bezug nehmen auf die bauzeitliche Gestaltung der Tore im Eingangsbereich auf der Nordseite. Die Farbgebung erfolgt entsprechend mit Bezug auf gleichartige Bauteile in Eisenglimmer anthrazit.
Fahrradabstellanlagen im Osthof
Planung: 2021 – 2022
Der erarbeitete Vorschlag stellt ein auf den Regenschutz für die Fahrräder reduziertes ‚Schutzdach-Modul‘ in knappster Form dar, mit unterseitiger Lichtleiste und integriertem Wasserablauf (offen). Die durch einen Schlitz geteilte, doppelwandig geschweißte Stahlblechkonstruktion wird als vorgefertigtes Modul in den Hof transportiert und vor Ort montiert.
Die Farbgebung erfolgt in Korrespondenz zu den benachbarten Stahlbauteilen (Gitter, Tore, Wendeltreppe) im Eisenglimmer-Farbton (DB 703, anthrazit).
Die Fahrradbügel, als kompakte, platzsparende Variante doppelseitig mit hoch/tief-Stellung, werden als Reihenanlage auf die Bodenplatte montiert.
seitens der Denkmalpflege:
„da die Innenhöfe des Neuen Rathauses ebenso wie die Hauptfassaden architektonisch anspruchsvoll gestaltet sind und den Denkmalwert des Gebäudes mitbegründen, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Fahrradabstellanlage mit gewünschter Überdachung keine Beeinträchtigung des Denkmalwertes hervorruft. Bei den Innenhöfen handelt es sich nicht um Rückseiten des Gebäudes. Es ist auszuschließen, dass die Fahrradabstellanlage eine Dissonanz zur bauzeitlichen architektonisch-räumlichen Situation erzeugt. Sie darf sowohl hinsichtlich Gestaltung und Materialität als auch Größe und Platzierung keine Belastung für das historische Gebäude bedeuten.“